Was ist ein Ausfallhonorar?

Illustration: Annina Burkhard

 

Sobald der Auftrag verbindlich erteilt wurde (also ein verbindlicher Vertrag eingegangen wurde), steht die Bezahlung der ganzen Summe an, auch wenn der*die Kund*in den Auftrag nicht mehr durchführen will.

Theoretisch… denn in der Praxis einigt man sich eher auf einen Kompromiss (Ausfallhonorar).

Nehmen wir an, du hast für einen Auftrag offeriert. Der*die Kund*in liest sich deine Offerte, und natürlich auch deine AGB, durch und erteilt dir den Auftrag (verbindlich). Ab jetzt gilt das Ausfallhonorar.

Wie beziehen uns hier auf Art. 377 OR:
III. Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung.
Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Das bedeutet, du kannst in jedem Fall eine Rechnung für deine bis dahin geleistete Arbeit stellen.

Zahlung in Phasen

Wenn du an einem grossen Auftrag arbeitest (betreffend Honorar oder Dauer), wird ein Teil des Honorars abschnittweise bezahlt. Das kann beispielsweise ein Drittel nach Auftragserteilung und zwei Drittel nach Abschluss des Auftrages sein. Am besten hältst du das in deinen AGBs fest.

AGB sind individuell

Je nach Auftrag (und Abmachung) können nach einem Abbruch bis zu 50% des Honorars fällig werden, selbst wenn du noch keinen Strich gemacht hast. Denn auch wenn du nicht losgelegt hast, so hast du doch zumindest deine nächsten Wochen oder Monate für diesen Auftrag freigehalten. Vielleicht sogar anderen Kund*innen absagen müssen. Im Verweis auf deine AGB kannst du nun also eine Rechnung schreiben.