Portrait und Karikaturen – darf ich das?

Illustration: Regina Vetter

 

Beliebt und immer für einen Lacher gut: Porträts und Karikaturen. Aber wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in diesem speziellen Gebiet aus?  

Darf ich einfach ein Foto als Vorlage verwenden?  

Genau wie bei deinen Illustrationen greift auch hier für den:die Fotograf:in das Urheberrecht. Wenn in deiner Karikatur das Referenzbild klar erkennbar ist, greifst du unter Umständen die Rechte des:der Urheber:in an.  

Am besten du verwendest mehrere Fotos als Vorlage und schaffst dir daraus dein eigenes Werk, so ist deine Illustration weder eine Vervielfältigung noch eine Nachahmung. 

Falls der:die Kund:in eine Porträtillustration haben möchte und dir dazu ein Foto als Vorlage gibt, könnt ihr schriftlich vereinbaren, dass er:sie und nicht du für allfällige Urheberrechtsverletzungen haftet. Eine solche Klausel haben wir übrigens auch in unseren AGB für dich eingebaut.   

Verletze ich mit der (komödiantischen) Abbildung einer Person irgendwelche Persönlichkeitsrechte?  

Grundsätzlich hat jede:r das Recht am eigenen Bild, also auch an der identifizierbaren Darstellung wie dem Porträt. Jede Person darf also selbst entscheiden, ob und wer Abbildungen von ihr verwendet und in welchem Kontext dies geschieht. Das nennt man Persönlichkeitsschutz. 

Prominente müssen sich aber etwas mehr gefallen lassen; wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht (Berichterstattung oder Kritik), darf eine Karikatur auch ohne Erlaubnis veröffentlicht werden.  

Aber Achtung: Roger Federer muss hin und wieder mit solchen Bildern in der Öffentlichkeit rechnen, Frau Müller aus dem Nachbardorf aus der Partei Soundso allerdings nicht!  

Und dürfen solche Prints denn überhaupt verkauft werden? 

Verträge von Prominenten mit Lizenzen über Persönlichkeitsrechte sind mittlerweile gebräuchlich geworden. Besonders, wenn der Promi sich selbst als Marke darstellt (Beispiel Roger Federer). So eine Selbstvermarktung ist ein Indiz, dass die Berühmtheit einem Marktwert entspricht. 

Eindeutig abgesichert bist du, wenn du eine schriftliche Erlaubnis (E-Mail) oder sogar eine schriftliche Vereinbarung mit dem:der Abgebildeten hast. 

Da wir uns hier aber auf einem aussergewöhnlichen Feld bewegen, solltest du dich an deine Rechtsberatung wenden (die gibt es zur Mitgliedschaft bei syndicom gratis dazu). Sie kann dich bei einer kommerziellen Verwendung umfangreich beraten.