Wie werde ich selbstständige*r Illustrator*in?

Illustration: Regina Vetter

 

1. Anmeldung AHV-Ausgleichskasse

Wenn du dich selbständig machst, musst du dich bei der AHV deines Kantons als Selbstständigerwebende*r anmelden. Du füllst dabei ein Formular aus, in dem du schätzt, wie viel Geld du in einem Jahr in etwa einnehmen wirst. Aus dieser Summe wird dein AHV-Anteil berechnet und dir quartalsweise als Rechnung zugeschickt. Diesen Betrag kannst du jederzeit anpassen damit du nicht zu viel bezahlen musst. Wenn du dich erst einmal im Nebenerwerb selbständig machen willst, also nebenbei auch noch angestellt bist, musst du dich anmelden, sobald dein Einkommen mit der Illustration 2300 Franken im Jahr übersteigt. Auf dem Anmeldeformular wird unterschieden zwischen einer Anmeldung im Haupterwerb und einer Anmeldung im Nebenerwerb. Oft verlangen Kunden/Kundinnen eine Selbstständigkeitsbescheinigung, lass dir diese direkt von deiner AHV-Ausgleichskasse ausstellen, damit du sie griffbereit hast.

2. Wie viel kostet meine Arbeit?

Nun solltest du festlegen zu welchem Stundenansatz du arbeiten willst. Wir empfehlen dir 120 bis 150 Franken pro Stunde, je nachdem, wie du deine Erfahrung und Fähigkeiten einschätzt. Du findest das ist viel? Dann warte mal was du davon noch alles bezahlen musst.

Wie hoch sollte mein Stundenansatz sein?

3. Webseite/Auftritt

Wir empfehlen dir, unbedingt eine Webseite für deine Selbstständigkeit anzulegen. Heute wird quasi alles übers Internet gesucht und gefunden.

Sobald du als Selbstständige*r arbeitest, trittst du als Marke auf. Du kannst diese Marke unterstützen, indem du dich für gewisse Farben, Formen oder Schriften entscheidest, mit denen du auftrittst. Du brauchst vielleicht nicht unbedingt ein Logo, aber ein gewisser Wiedererkennungswert schafft bei deinen Kunden Nähe und Vertrauen.

Richte dir eine Mailadresse für dein Geschäft ein. Deine alte maia93-hotmail-Adresse solltest du besser nicht für die professionelle Arbeit verwenden.

4. Administratives

Nun hast du deinen Stundenansatz festgelegt und eine Webseite vorbereitet, jetzt können die Kund*innen kommen…

Aber halt! Hast du auch alle wichtigen Unterlagen vorbereitet?
Mit einer Rechnungs- und Offertenvorlage bleibt dein Erscheinungsbild immer gleich.
Es lohnt sich ein eigenes Geschäftskonto zu eröffnen. Somit trittst du nicht nur als Profi auf, du hast auch die optimale Übersicht über deine Finanzen.
Als Mitglied der syndicom findest du hier eine Vorlage.

5. Steuern

Damit du am Ende deines Geschäftsjahres einen Überblick für deine Steuererklärung gewinnst, musst du eine Liste mit deinen Einnahmen und eine Liste mit deinen Berufsausgaben führen. Was von deinen Einnahmen nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt, fliesst als Einkommen in deine Steuererklärung ein (für Selbständigerwerbende). Bewahre all deine Quittungen und Rechnungen des ganzen Jahres auf (am besten sortiert). Dem Steueramt reicht zwar meistens deine Liste mit den Einnahmen und Ausgaben, falls du aber einmal nachweisen musst, wie viel du eingenommen und was du abgezogen hast, ist es wichtig, die Steuerunterlagen sauber abzulegen und aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in der Regel 10 Jahre. Es empfiehlt sich sehr, zumindest am Anfang eine Fachperson beizuziehen, damit du betreffend Steuern keine Fehler machst.
Als Mitglied der syndicom findest du in unserem Starter-Kit eine Vorlage.

6. Mehrwertsteuer

Sobald dein Umsatz bei 100’000 Franken im Jahr liegt, bist du höchstwahrscheinlich mehrwertsteuerpflichtig. Hier lohnt sich eine frühzeitige Abklärung, da die MwSt. sonst nachträglich noch bezahlt werde muss.

7. Vorsorge und Versicherungen

  • Unfallversicherung
    Als Selbständigerwerbende*r musst du eine Unfallversicherung haben. Auch wenn du vielleicht noch irgendwo angestellt bist und dort schon unfallversichert bist, für deine selbstständige Tätigkeit musst du dich noch zusätzlich versichern. Den Abschluss einer Unfallversicherung kannst du ganz einfach machen, indem du dich bei deiner Krankenkasse meldest.
  • Pensionskasse/BVG
    Als komplett Selbstständige*r musst du dich selbst um deine 2. Säule (Berufliche Vorsorge) kümmern. Wenn du angestellt bist, läuft die Pensionskasse über deine*n Arbeitgeber*in. Hierfür gibt es zum Beispiel die PK Freelance. Sie ist die Pensionskasse der Gewerkschaft syndicom und ist auf Selbständige und Freelancer*innen zugeschnitten.
  • 3. Säule
    Eventuell lohnt es sich auch, über die 3. Säule nachzudenken, da du hier, im Gegensatz zur 2. Säule, etwas flexibler mit deinem Ersparten umgehen kannst.
  • Rechtsschutzversicherung
    Je nach dem macht auch eine solche Versicherung Sinn. Für den Fall dass du rechtliche Schritte einleiten musst oder sonstige rechtliche Fragen hast, kannst du dich an deine Rechtsschutzversicherung wenden. Bei der syndicom-Mitgliedschaft ist eine Berufsrechtschutzversicherung inbegriffen.
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Gut, wenn du regelmässig auswärtig arbeitest oder wenn du direkt bei dem*der Kund*in arbeitest (Eventzeichnungen usw.)
  • Taggeldversicherung und/oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Als selbstständigerwerbende*r musst du dich, für den Fall, dass du krank wirst, selbst um die Taggeldversicherung kümmern. Anders, als wenn du angestellt bist, bekommst du ja keinen Lohn, wenn du krank bist und darum nicht arbeiten kannst. Insbesondere für den Fall, dass du eine schwere Krankheit hättest und über eine lange Zeit nicht mehr arbeiten könntest, musst du dich als Selbständige*r absichern. Die IV bezahlt nämlich erst nach einer Frist von 2 Jahren. Um die Zeit einer längeren Krankheit zu versichern, solltest du eine Taggeldversicherung abschliessen. Du musst dabei selber abschätzen, wie lange du ohne Einkommen auskommen kannst, und ab welchem Zeitpunkt du eine Versicherungsleistung brauchst. Je schneller die Versicherung zahlen soll, desto höher fallen natürlich auch die Beiträge aus. Hol auf jeden Fall mehrere Offerten ein und überlege dir genau, welche Lösung für dich stimmt, damit du im Falle eines Falles nicht noch mehr Probleme hast.