Was passiert wenn mein Auftrag abgebrochen wird?

Illustration: Barbara Seiler

Grundsätzlich solltest du, bevor du überhaupt deinen Bleistift spitzt, alles genau mit dem:der Auftraggeber:in besprechen. Zu Beginn deiner Karriere kann es aber durchaus vorkommen, dass dir wichtige Abklärungen untergehen und du bei Abbruch eines Auftrags nichts vereinbart hast. In diesem Falle solltest du mindestens eine Vergütung für die bis jetzt geleisteten Arbeitsstunden erhalten. Es kann immer Unvorhergesehenes passieren, arbeite deshalb unbedingt mit AGB!

Im Falle eines Abbruch schreibst du eine Rechnung und passt den Text darin an. Schreib so etwas wie: «Schade, kann die Zusammenarbeit nicht weitergeführt werden, (…) Anbei erhalten Sie die Abschlussrechnung mit dem verrechneten Aufwand, den ich als Illustrator:in hatte.»

Wichtig ist, dass ihr alles vor Beginn klärt und dass du eine offene Kommunikation mit dem:der Auftraggeber*in pflegst. Du kannst zum Beispiel in der Offerte die verschiedenen Arbeitsschritte aufführen (Recherche, Entwurf, Umsetzung..). Dabei wird für den:die Kund:in und auch für dich ersichtlich, welches Honorar er:sie dir nach welchen Arbeitsschritten schuldig wäre. So fällt es dir bei einer Absage nach der Auftragsbestätigung leichter, den richtigen Betrag für das Ausfallhonorar zu berechnen.

Kleiner Tipp: Die Faustregel besagt, dass du bei Ausfall des Auftrages sicher die bis jetzt geleisteten Stunden oder sogar bis zu 50% des gesamten Auftragspreises verrechnen kannst. Das Ausfallhonorar ist dazu da um deine geleisteten Stunden und das Risiko zu decken. (Du hast in der Zwischenzeit vielleicht eine Anfrage für einen weiteren Auftrag erhalten, ihn aber nicht angenommen.)
Wichtig ist auch hier: Regle dieses Vorgehen unbedingt in deinen AGB, damit du nicht im Falle einer eh schon schwierigen Situation noch ungeklärte Punkte verhandeln musst.
Ebenfalls wichtig: Die Illustration, die in dieser Zeit entstanden ist, bleibt in deinem Besitz. Der:die Auftraggeber:in hat dich ‚nur’ für deinen Arbeitsaufwand entschädigt und nicht die Nutzungsrechte eingekauft!