Illustration: Simon Kiener
Sobald du selbstständig arbeitest (auch Teilzeit, denn ab CHF 2300.- Einnahmen pro Jahr ist auch der Nebenerwerb AHV-pflichtig) musst du dich selbst um deine Altersvorsorge kümmern. Hier kommt die Pensionskasse und die Säule 3a oder 3b ins Spiel.
Bei Selbständigen schwanken die Einnahmen sehr. Vor allem in der Anfangsphase bleibt kaum genug Geld übrig, um in eine Altersvorsorge zu investieren. Es ist aber empfehlenswert von grossen, gutverdienten Aufträgen in die Säule 3a einzuzahlen (das kannst du bei den Steuern abziehen).
Wenn du grosse Schwankungen bei den Einnahmen hast, kannst du das der Ausgleichskasse mitteilen um die AHV-Beiträge anzupassen.
3. Säule
Säule 3a, gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbständige Erwerbstätige
Diese Beiträge sind bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Da sie gebunden sind, kann nicht jederzeit frei darüber verfügt werden.
Säule 3b, freie / ungebundene Selbstvorsorge für alle
Diese Beiträge können in beliebiger Höhe einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Berücksichtigung.
Bezug (Auszahlung) der 3. Säule
Ein Vorbezug aus der Säule 3a ist nur möglich für den Erwerb und die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum, beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder beim Wechseln von einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.
Weiter ist ein Bezug möglich, wenn eine vollständige Invalidität eintritt.
Das aufgelaufene Guthaben muss zu Beginn der Pensionierung vollständig bezogen werden (frühestens fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters). Wende dich an die Einrichtung, bei der du deine private Vorsorge hast und mach dich über die Höhe deines angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs schlau.
Für die Beiträge der Säule 3b gelten keine besonderen Regeln.
Pensionskasse/BVG
Im Gegensatz zur 3. Säule kann in der zweiten Säule nicht nur ein Kapitalpolster aufgebaut werden, dass mit dem Erreichen des Pensionsalter ausbezahlt wird, sondern man kann sich eine Rente ansparen, also einen Betrag, der monatlich, zusätzlich zur AHV ausbezahlt wird.
Speziell für Selbständige gibt es zum Beispiel die PK Freelance. Sie ist die Pensionskasse der Gewerkschaft syndicom und ist auf Selbständige und Freelancer zugeschnitten.
Quelle: www.ch.ch