Illustration: Barbara Seiler
Leider passiert das hin und wieder; du hast deinen Auftrag ausgeführt und deine Illustrationen sind abgeliefert. Doch der:die Kund:in begleicht deine gestellte Rechnung nicht. Auch nicht nach einer freundlichen Zahlungserinnerung.
Nächster Schritt: Mahnung
Passiert weiter nichts, musst du eine zweite Zahlungserinnerung schicken, inklusive eines Hinweises, dass darauf eine Mahnung mit einer Gebühr (am besten gleich angeben wie viel) folgen wird. Passiert bis nach Ablauf der Frist noch immer nichts, kannst du ab diesem Zeitpunkt eine Mahnung mit Gebühr ausstellen.
Letzte Möglichkeit: Betreibung
Zahlt der:die Kund:in auch jetzt nicht, kannst du dich von syndicom beraten lassen, oder selbst eine Betreibung einleiten. Allgemeine Infos dazu findest du hier und Infos zu den Kosten (exemplarisch für den Kanton Bern) hier. Betreiben lohnt sich vor allem bei Beträgen bis etwa 5000 CHF, da dies von einer Schlichtungsstelle rechtlich geregelt werden kann. Wenn es um eine viel grössere Summe geht, musst du vielleicht sogar vor Gericht.
Im Normalfall reicht bereits die Drohung, dass eine Betreibung eingeleitet wird, um den:die Kund:in zur Zahlung zu motivieren.
Tipp: Bei einem grösseren Auftrag empfehlen sich gleich von Anfang an Akonto- oder Teilzahlungen. Vielleicht siehst du so bereits vorher, wie es um die Zahlungsmoral des:der Kund:in steht.