Bilderbücher für Privatpersonen – worauf muss ich achten?

Illustration: Barbara Seiler

 

Da draussen gibt es viele Menschen, die tolle Geschichten schreiben. Und viele hätten ihre Geschichten gern illustriert, nicht zuletzt um sich damit bei Verlagen zu bewerben.

Aus solchen Anfragen können wunderbare Aufträge entstehen, bei denen du am Schluss bestenfalls ein Buch in den Händen hältst. Schlimmstenfalls verläuft das Projekt im Sand und du hast umsonst gearbeitet.

Deshalb: Aufpassen!

Viele (Hobby)Autor*innen unterschätzen den enormen Arbeitsaufwand, haben nur ein minimales bis kein Budget und locken mit Sätzen wie: «Dafür bist dann aber am Gewinn beteiligt.»

Bedenke dabei:

  1. Die meisten Verlage haben eigene Illustrator*innen. Wenn die Geschichte gut ist, kümmert sich der Verlag oft lieber selbst um die Bilder
  2. Für die Manuskripteinreichung reichen nur ein paar Skizzen, aber auch die müssen bezahlt werden
  3. Der/die Illustrator*in wird nicht am Gewinn beteiligt, sondern im Normalfall am Garantiehonorar und am Umsatz. Diese teilen sich Illustrator*in und Autor*in je nach Bildanteil/Grösse.

Es gibt aber auch Autor*innen, die ihr Buch illustriert haben und dich für deinen Arbeitsaufwand auch entsprechend entlöhnen möchten. Sie verkaufen es vielleicht Privat oder im Eigenverlag.

Denke dabei immer an die Zukunft

Auch hier gilt: alles schriftlich regeln. Die Nutzungsrechte sind vielleicht nicht hoch, dafür sollte drinstehen, dass unter gewissen Umständen neu verhandelt werden muss (zum Beispiel ab einer bestimmten Auflage, oder wenn das Buch plötzlich doch bei einem Verlag landet). Die Nutzung muss, wie immer, genau geregelt werden.

Tipp: So selten das auch vorkommt: stell dir einfach vor, dass das Buch eines Tages ein weltweiter Bestseller wird und durch die Decke geht. Denn genau mit diesem Blick in die Zukunft kannst du die Bedingungen für die Zusammenarbeit optimal regeln.