Illustration: Annina Burkhard
Lange Besprechungen und weite Reisen kannst du verrechnen, wenn du das bereits in der Offerte und in den AGB so festhältst. Die Kundin muss immer informiert werden. Hier kannst du abwägen; wenn du nur ins Nachbardorf reisen musstest, kannst du auch auf Spesen verzichten. Verwende für die Kommunikation einen tieferen Stundenansatz als für die Kreativzeit. Sei nicht knauserig, das schreckt die Kundin ab.
Und wenn ich ein GA besitze?
Hast du ein GA, kannst du das als Auslage verrechnen. Da das Abo aber auch zu privaten Zwecken genutzt wird, kannst du der Kundin ein Halbtax-Billette verrechnen.