Der:die Kund:in ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Was jetzt?

Illustration: Barbara Seiler

Wichtig: deine Arbeit muss vergütet werden, auch bei Nichtgefallen! Auch, wenn der Auftrag nicht beendet wird, muss die Arbeitszeit, die du bis dahin geleistet hast, bezahlt werden. Falls die Kundin die Illustration nach der Fertigstellung nicht nutzen möchte, kannst du allenfalls auf den Betrag der Nutzungsrechte verzichten.

Aber ganz ehrlich… sowas darf im Normalfall gar nicht erst passieren. Denn während des Auftrags müssen du und der Kunde regelmässig in Kontakt sein.

Du wirst ja grundsätzlich beauftragt, weil dein Stil gefällt. Das heisst, die Kundin weiss, was du kannst und auf was sie sich einlässt. Eigentlich kann es also gar nicht sein, dass das Ergebnis nicht gefällt. Während des Auftrags solltet ihr unbedingt eine offene Kommunikation pflegen. Und falls dein Stil extrem abweicht – weil du zum Beispiel ein anderes Medium ausprobieren wolltest – dann solltest du den:die Kund:in unbedingt informieren und ihn:sie nicht am Schluss mit einem komplett anderen Ergebnis vor den Kopf stossen.

Möchte der:die Kund:in aber etwas ganz anderes von dir, als das was du sonst eigentlich machst, solltest du das Ganze unbedingt noch einmal überdenken. Du kannst immer noch auf andere Berufskollegen:innen verweisen. Das wirkt professionell: Du kannst einschätzen, was du kannst und was nicht und verhinderst so Negativwerbung. Und schlussendlich haben alle etwas davon: Es werden Missverständnisse und Unzufriedenheit verhindert und du musst dich und deinen Stil nicht für eine:n Kund:in verbiegen.

Offene Kommunikation – auch bei der Abgabe 

Bestenfalls sollte mit der Offerte/Auftragsbestätigung die genaue Aufgabe (welches Medium, welcher Stil, etc.) geklärt und abgesegnet worden sein. Dass ein:e Kund:in nach der Abgabe trotzdem noch eine Korrektur verlangt, kann natürlich vorkommen. Diese wird (bestenfalls wie zuvor ausgemacht) ganz normal vergütet.