Illustration: Regina Vetter
Wenn du als selbständige:r Illustrator:in arbeitest, kannst du ganz einfach eine Einzelfirma gründen. Möchtest du dich mit Berufskollegen:innen zusammenschliessen und dadurch Synergien nutzen, sind auch weitere Rechtsformen möglich.
Um dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir die gängisten Rechtsformen zusammengefasst:
Einzelfirma
Sobald du (allein) selbstständig Aufträge abwickelst, musst du dich bei der AHV deines Kantons als Einzelfirma anmelden. Das bedeutet, ab jetzt bezahlst du für dein selbstständig erwirtschaftetes Geld einen entsprechenden AHV-Beitrag. Du kannst unter einem Fantasienamen auftreten; dein Familienname muss dabei aber integriert werden. Also zum Beispiel: Haifisch-Illustration Nina Muster. Nun bekommst du eine Bescheinigung, dass du als Selbstständige:r gemeldet bist (manche Kund:innen benötigen eine Kopie für die Begleichung der Rechnungen) – und das war eigentlich schon der ganze Zauber.
Zu beachten: Die Steuererklärung für deine Einzelfirma wird als Bestandteil deiner persönlichen Steuererklärung ausgefüllt. Du (und auch dein:e Ehepartner:in) haftest mit dem gesamten Privatvermögen für deine Einzelfirma. Abgesehen von der Altersvorsorge (AHV) gibt es keine obligatorischen Versicherungen. Das heisst, diese musst du noch zusätzlich abschliessen (ALV ist in dieser Rechtsform aber nicht möglich).
Kollektivgesellschaft (KLG)
Wenn du regelmässig oder projektbezogen mit mehreren Leuten zusammenarbeitest, kann eine Kollektivgesellschaft sinnvoll sein. Sie besteht aus mehreren (mindestens 2) natürlichen Personen (Einzelfirmen). Steuern, Versicherungen und Haftung wird wie in der Einzelfirma jeweils persönlich geregelt. Alle beteiligten Personen haben eine persönlich und unbeschränkte Haftung. Solidarisch auch für alle anderen Beteiligten. Hier kann der Name der Firma ein Fantasiename sein, muss aber mit KLG bezeichnet werden. Die Kollektivgesellschaft wird im Handelsregister eingetragen.
Zu beachten: Die Kollektivgesellschaft kann keinen Gewinn machen. Das eingenommene Geld wird direkt an die involvierten Parteien überwiesen.
GmbH
Die ersten beiden Rechtsformen sind relativ einfach und formlos. Anders sieht es bei einer GmbH aus. Sie ist eine Art Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft und du benötigst für die Gründung ein Kapital von mindestens 20’000 CHF (in Bar- oder Sacheinlagen). Es folgt ein Eintrag in das Handelsregister. Für die Gründung braucht es mindestens eine:n Gesellschafter:in. Du kannst sie also ganz alleine gründen und stehst mit deiner GmbH in einem Angestelltenverhältnis. Steuern, Vermögen und Einnahmen werden hier privat und geschäftlich separat geregelt.
Zu beachten: Bei einer GmbH fallen viele obligatorische Versicherungen an wie BVG, UVG, ALV, welche auf beiden Seiten (Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in) gedeckt werden müssen. Ausserdem steht der komplette Name der Gesellschafter:in im Handelsregister. Die Gesellschafter:innen haften bei einer GmbH nicht privat und nur beschränkt mit dem Gründungskapital von mind. Fr. 20’000 CHF.
Tipp: Mit Plattformen wie Startups.ch lässt sich eine Firma bubieinfach gründen. Viele weitere Infos zu den Rechtsformen findest du hier.
Was ist ein Businessplan?
Obwohl er für die Gründung einer Firma nicht unbedingt notwendig ist, kann er äusserst hilfreich sein. Möchtest du dich mit Berufskolleg:innen zusammenschliessen? Sobald ihr zu zweit seid, bietet sich der Businessplan an, um grundsätzliche Überlegungen anzustellen und einen gemeinsamen Nenner zu finden. Auch wenn du alleine arbeitest, kann er dich in deiner Selbständigkeit weiterbringen, denn hier machst du dir unter anderem Gedanken über die Ziele und Finanzen deiner Firma.
Hier findest du mehr darüber.