Mündlich… oder doch immer schriftlich?

Illustration: Barbara Seiler

Ganz klar: immer schriftlich festhalten!

Nehmen wir an, der/die Kund*in ist mit deiner Offerte einverstanden und möchte deine Dienste in Anspruch nehmen. Bestehe unbedingt auf eine schriftliche Zusage der Offerte und der AGB. Am besten lässt du dir die Zusage bestätigen, indem dein*e Kund*in auf deine Angebotsmail direkt antwortet. So lässt sich auch später noch beweisen, dass er/sie dein Angebot und deine AGB erhalten und zugestimmt hat.

Erst nach der Zusage nimmst du den Stift in die Hand!

Und am wichtigsten: niemals gratis Arbeiten!

Auch nicht auf: «Fang schon mal damit an.». Vor einer schriftlichen Bestätigung der Offerte solltest du keine Skizzen oder Probeillus anfertigen! Egal wie positiv die Ausgangslage zu sein scheint. Es kann immer anders kommen und unter Umständen hattest du Arbeitsaufwand, den dir nun niemand vergüten will.

Wenn der/die Kund*in unbedingt erst eine Probeillustration möchte, dann nur gegen Bezahlung. Du kannst beispielsweise schriftlich festhalten, dass die Probeillu, falls der Auftrag nicht zu Stande kommen sollte, nachträglich bezahlt werden muss.

Hier findest du die Anleitung zu deinem ersten Auftrag.