Illustration: Barbara Seiler
Das kommt darauf an, ob ursprünglich mehrere Illustrationen zur Umsetzung geplant waren und ob der:die Kund:in mehrere Skizzen verlangt hat oder nicht.
Den Aufwand für deine Skizzen kannst du im Normalfall verrechnen. Das Nutzungsrecht kannst du aber nur für die Zeichnungen, die der:die Kund:in dann auch tatsächlich verwendet, verlangen. Die anderen Bilder werden ja nicht genutzt.
Anders sieht es aus, wenn du ungebeten oder für deinen Ideenfluss so viele Skizzen gemacht hast, den:die Kund:in also im Voraus nicht informiert hast. Hier ist es nicht selbstverständlich, dass er:sie im Nachhinein die Kosten übernimmt.
Tipp: Meistens werden gar nicht hundert Skizzen verlangt. Es reichen die zwei bis drei besten, mit denen du dann weiterarbeiten kannst.