Urheber*innenrecht und Nutzungsrecht, was bedeutet das?

Illustration: Annina Burkhard

Häufig gehen Kund*innen davon aus, dass sie nach Bezahlung des Auftrages die Illustration uneingeschränkt nutzen dürfen. Das stimmt so nicht!

Damit keine Missverständnisse entstehen, lohnt es sich schriftlich festzuhalten, wie sich das Honorar zusammensetzt.

Urheber*innenrecht

Das Urheber*innenrecht schützt deine Leistung als selbstständige*r Illustrator*in. Als Urheber*in hast du das Recht, die Nutzung deiner Illustration kommerziell zu verkaufen.

Achtung: tatsächlich lässt sich in der Schweiz auch das Urheber*innenrecht verkaufen (nicht aber die Urheber*innenpersönlichkeitsrechte). Im Idealfall solltest du aber beim Verkauf der Nutzung bleiben.

Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht beschreibt, wie die Kund*innen deine Illustration nutzen dürfen. Es ist wichtig, dass du die zeitliche, räumliche und inhaltliche Verwendung festlegst. Darf der*die Kund*in meine Illustration ein Jahr, fünf Jahre oder sogar uneingeschränkt brauchen? Darf sie nur in einer bestimmten Region genutzt werden oder in der ganzen Schweiz? Wird sie nur in Printmedien verwendet, oder auch online? Je umfangreicher die Nutzung ist, desto höher wird der Preis.

Mehr Details zum Nutzungsrecht, die du auch deinen Auftraggeber*innen weiterleiten kannst findest du hier.

Und in unserem Starter-Kit findest du eine Tabelle, wie du den Preis für das Nutzungsrecht ausrechnen kannst.